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Letzter Check

Letzter Check

Nach dem Aufstellen des Ofens ist nun der zuständige Rauchfangkehrermeister am Zug. Er nimmt den neuen Ofen vor Ort ab. Im Rahmen seiner Hauptkehrung. Er ist verpflichtet, alle Feuerstätten und die Hauptheizung auf Funktionstüchtigkeit und eventuelle bau- und feuerpolizeiliche Mängel zu inspizieren, sowie die ordnungsgemäße Durchführung der periodischen Überprüfungen und Abgasmessungen zu kontrollieren.

Dabei werden die Aufstellungsbedingungen, der korrekte Anschluss und die Einhaltung der notwendigen Abstände zu Brennbarem überprüft. Außerdem die Dichtheit und ob genug Verbrennungsluft nachströmen kann. Er kennt die gesetzlichen Vorschriften und kann den Zustand des Rauchfangs beurteilen. All das dauert einige Zeit und wir beobachten das Geschehen fasziniert.

Mehrmals vor dem Aufstellen haben wir mit dem Hafenmeister und Rauchfangkehrer die baulichen Voraussetzungen und sicherheitstechnische Anforderungen, die Bestimmungen zu Melde- und Überprüfungspflichten, zu Emissionsgrenzwerten und zum Wirkungsgrad abgecheckt.

Der Rauchfangkehrer ist fertig und wir erhalten den Eignungsbefund, der gemeinsam mit der Meldung an die Behörde weitergeleitet wird. Denn jede wesentliche bauliche Änderung oder Neuinstallation einer Heizungsanlage ist der Baubehörde (i.d.R. dem Bürgermeister bzw. Bezirksvorsteher) schriftlich anzuzeigen.

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